9. Dezember 1948 Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) beschließt das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Die UN-Völkermordkonvention wird häufig nicht zu den Menschenrechtsübereinkommen der UN gezählt. Der Grund: Durch Völkermord ist eine Gruppe betroffen und nicht – wie bei den bürgerlichen und den sozialen Menschenrechten – ein einzelnes Individuum. Dennoch schützt sie eines der grundlegenden Menschenrechte: das Recht auf Leben und den Schutz vor seiner Ausrottung aus nationalistischen, rassistischen, religiösen oder ethnischen Gründen. 10. Dezember 1948 „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie besteht aus 30 Artikeln. In diesen werden die grundlegenden Rechte die jeder Mensch „ohne irgendeinen Unterschied” hat, beschrieben. Die Erklärung ist jedoch kein international verbindliches Abkommen. Daher können diese Rechte nicht eingeklagt werden. Nach der UN-Charta haben nur Resolutionen der Sicherheitsrates rechtlich bindende Wirkung. Die Menschenrechtscharta hat sehr viele andere Konventionen, Verfassungen und Gesetze beeinflusst. So auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik.Aber auch die Europäische Menschenrechtskonvention. 24. Mai 1949 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) tritt in Kraft. 7. Oktober 1949 Die erste Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) tritt in Kraft. Sie orientiert sich an der UN-Menschenrechtscharta. 4. November 1950 Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wird in Rom vom Ministerkomitee des Europarats beschlossen. Unterzeichnet haben: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Türkei und das Vereinigten Königreich. 12. Januar 1951 Die UN-Völkermordkonvention tritt in Kraft. Sie ist eines der ältesten UN-Menschenrechtsabkommen und schützt das kollektive Recht der Völker vor Vernichtung 3. September 1953 Das wichtig­ste Men­schen­recht­sübereinkom­men in Europa tritt in Kraft: Die Kon­ven­tion zum Schutze der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten. Mit ihr wird erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen. Jede*r kann diese Rechte einklagen. 19. November 1953 Die Landesverfassung Baden-Württemberg tritt in Kraft. 18. Oktober 1961 In Turin wird die Europäische Sozialcharta vom Europarat verabschiedet. Sie ist der kleinste gemeinsame Nenner auf den sich die 13 unterzeichnenden Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, einigen können. 27. Januar 1965 Die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert die Europäische Sozialcharta. ";"23. März 1976 Der UN-Sozialpakt und der UN-Zivilpakt treten in Kraft. Sie gehören zu den ersten völkerrechtlich bindenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und garantieren in völkerrechtlich verbindlicher Form die grundlegenden Menschenrechte. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gelten sie als Internationaler Menschenrechtskodex. 26. Februar 1965 Die Europäische Sozialcharta tritt in Kraft. Sie ist ein Meilenstein für den Schutz sozialer Rechte und auch richtungsweisend für die Sozialpolitik der Europäischen Union. Beigetreten ist die Europäische Union der Sozialcharta nicht. 21. Dezember 1965 Die UN-Gerneralversammlung verabschiedet die UN-Rassendiskriminierungskonvention 16. Dezember 1966 Die UN-Generalversammlung verabschiedet den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, ICESCR) und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt). 9. April 1968 Die Neufassung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) tritt in Kraft. Sie weicht inhaltlich mehr von den internationalen Menschenrechten ab als ihre Vorgängerin 22. April - 13. Mail 1968 1. Internationale Konferenz über Menschenrechte in Teheran 4. Januar 1969 Die UN-Rassendiskriminierungskonvention tritt in Kraft. Sie ist das erste der UN-Menschenrechtsabkommen. 18. September 1973 Die DDR und die BRD treten den Vereinten Nationen (UN) bei. 18. Dezember 1979 Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“. (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women = CEDAW). Es wurde bisher von 186 Staaten ratifiziert, auch von allen europäischen Staaten (bis auf den Vatikanstaat). 17. Juli 1980 die BRD unterzeichnet die Frauenkonvention (CEDAW)”;" 3. September 1981 Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau tritt in Kraft 10. Dezember 1984 Die UN-Generalversammlung verabschiedet das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention). Sie gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen. 26. Juni 1987 Die UN-Antifolterkonvention tritt in Kraft. Bis heute haben sie 146 Staaten ratifiziert. 20. November 1989 UN Kinderrechtskonvention wird verabschiedet. Sie verankert erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch. Alle Mitgliedsstaaten der UN bis auf die USA - haben die Kinderrechtskonvention ratifiziert. 2. September 1990 Die UN-Kinderrechtskonvention tritt in Kraft 3.Oktober 1990 Die Verfassung der DDR wird durch deren Beitritt zur BRD aufgehoben. 17. Februar 1992 Deutschland ratifiziert die UN-Kinderrechtskonvention 14.- 25 Juni 1993 Weltkonferenz über Menschenrechte in Wien. Die fast vollständig versammelten 171 Staaten bekennen sich zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen. In der Abschlusserklärung wird den UN die Förderung und den Schutz der Menschen als vorrangiges Ziel zugewiesen: „Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und grundlegender Freiheiten muss, in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen und Prinzipien, als vorrangiges Ziel der Vereinten Nationen betrachtet werden, im Besonderen mit der Bestimmung zur internationalen Zusammenarbeit. 7. - 10 Juni 1994 Unesco Weltkonferenz ""Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität” in Salamanca (Spanien) Die „Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse” wird verabschiedet. 1. Februar 1995 Der Europarat legt zur Zeichnung durch seine Mitgliedsstaaten das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten auf. Mit ihm soll die rechtliche Grundlage zum Schutz nationaler Minderheiten und der Rechte und Freiheiten ihrer Angehörigen geschaffen werden 1. Februar 1998 Mit der Ratifikation durch den 12. Mitgliedsstaat ist das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten in Kraft getreten 1. Juli 1999 Die erweiterte Europäische Sozialcharta tritt in Kraft. Jedoch nicht in Deutschland. Die revidierte Fassung wurde zwar unterzeichnet, aber bis heute nicht ratifiziert. 1. Mai 2002 Das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz BGG) tritt in Kraft. 1. Juli 2003 Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen tritt in Kraft. Sie zählt zu den Menschenrechtsübereinkommen. In ihr sind die Rechte aller Arbeitsmigranten, Saison- und Gelegenheitsarbeiter und ihrer Familienangehörigen niedergelegt. Anders als die übrigen Menschenrechtsabkommen ist diese weder von Deutschland noch von den meisten anderen Industriestaaten unterzeichnet worden. Der Wirtschafts- und Sozialrat Europäischen Union (EU) hat ihre Zeichnung und Ratifizierung durch die EU ausdrücklich befürwortet. 16. Februar 2005 Bundeskabinett beschließt den Nationalen Aktionsplan „Für ein Kind gerechtes Deutschland 2005 - 2010” (NAP) 18. August 2006 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt in Kraft 13. Dezember 2006 UN Behindertenrechtskonvention (BRK) wird verabschiedet 30. März 2007 Deutschland und die Europäische Union unterzeichnen die UN Behindertenrechtskonvention 29. Juni 2007 Deutschland unterzeichnet die überarbeitete Fassung der Europäischen Sozialcharta, ratifizierte diese aber bisher nicht. 26. März 2009 Die Behindertenrechtskonvention tritt in Deutschland in Kraft. 22. Januar 2011 Die Behindertenrechtskonvention tritt in der Europäischen Union in Kraft. 15. Juni 2011 Bundesregierung verabschiedet mit Kabinettsbeschluss „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Nationaler Aktionsplan, NAP) 21. Oktober 2014 Die Nationale Konferenz verabschiedet zum Abschluss der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung” (2005-2014) die Bonner Erklärung 2014 15. Juli 2015 Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedet das Schulgesetz zur Inklusion. Zentrales Element ist die Abschaffung der Pflicht zum Besuch einer Sonderschule beziehungsweise die Einführung des Elternwahlrechts. 18. September 2015 Die Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Regensburg, verabschiedet eine Resolution zur Umsetzung der UN-Bildungsziele 2030 in Deutschland 2. September 2016 Der UN-Fachausschuss (CRPD) veröffentlicht einen Allgemeinen Kommentar zum Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Darin wird für Bund und Ländern verbindlich ausgelegt: Inklusive Bildung ist ein fundamentales, bedingungsloses Recht für alle Lernenden und kein Sonderrecht für Menschen mit Behinderungen.  1. Dezember 2016 Der Bundestag beschliesst das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz, BTHG) 16. Dezember 2016 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf BTHG zu. 1. Januar 2017 Das Bundesteilhabegesetz tritt in vier Stufen in Kraft: Anfang 2017 die erste, 2018 die zweite, 2020 die dritte und 2023 die vierte und letzte Reformstufe.