Vereinszweck Der parteipolitisch und konfessionell unabhängige Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 1). Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Vorantreiben der Diskussion hin zu einer inklusiven Gesellschaft, in der kein Mensch wegen seines Andersseins und/oder seiner Herkunft benachteiligt wird. Dies geschieht insbesondere durch die Durchführung von Informationsveranstaltungen wie z.B. Kongressen, Vorträgen, Workshops und Seminaren.