Inklusion ist Menschenrecht „Inklusion ist Menschenrecht. MENSCHEN-RECHTE können und müssen umgesetzt werden. MENSCHEN-RECHTE haben universelle1 Gültigkeit. Sie stehen für nichts und niemanden zur Disposition2. Sie stehen schon gar nicht unter ,Haushaltsvorbehalt’. Wer Inklusion nicht lebt, verletzt Menschenrecht.” Otto Herz3 Die UN-Menschenrechtscharta von1948 ist die Grundlage für weitere, später folgende UN-Konventionen. Viele von ihnen betreffen benachteiligte und/oder besonders schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen. Zu diesen gehört auch die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) von 2006. Bund, Länder, Kommunen und Institutionen sind verpflichtet, Inklusion umzusetzen. Deutschland hat 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention als eines der ersten Länder unterschrieben. Seit März 2009 ist sie geltendes Recht. Die politischen Institutionen und die Verwaltungen haben sich auf den Weg gemacht. Es wurden und werden Leitbilder und Aktionspläne zur Umsetzung der Inklusion entwickelt, sowie bestehende Gesetze geändert und neue verabschiedet. Finanzmittel werden in die Haushaltpläne des Bundes, der Länder und Kommunen eingestellt. Zu oft steht die Umsetzung der Inklusion unter Finanzierungsvorbehalt. Die für das Gelingen einer attraktiven und leistungsfähigen inklusiven Gesellschaft erforderlichen finanziellen, sächlichen und personellen Ressourcen4 werden nicht in dem benötigten Umfang zur Verfügung gestellt. Kritik darf nicht der Inklusion an sich gelten, sondern deren Umsetzung. Der bisher gezeigte politische Wille, Inklusion umzusetzen reicht nicht aus. Bund, Länder, Kommunen und Institutionen müssen systematisch alle Ressourcen mobilisieren, die benötigt werden, um das bestehende Gesellschaftssystem in eine inklusive Gesellschaft umzugestalten. Alle Menschen haben ohne jede Einschränkung das Recht auf Inklusion. Inklusion nur auf Menschen mit Behinderung zu reduzieren, oder „Integration“ das Etikett „Inklusion“ anzuheften, entspricht weder der UN-Menschenrechtscharta noch der UN-Behindertenrechtskonvention. Es geht darum, jetzt sofort etwas zu tun. Die Umsetzung der Inklusion darf nicht von Vorbedingungen an die Politik und die Gesetzeslage abhängig gemacht werden. Das führt nur dazu, diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch weiter in die Zukunft zu schieben. Die Politik muss ihren Finanzierungsvorbehalt aufgeben und die dringend benötigten Ressourcen kurzfristig zur Verfügung stellen. Inklusion erfordert die Aufklärung der Bevölkerung, damit Barrieren erkannt und beseitigt werden. Dabei sind bauliche Barrieren das kleinere Problem. Eine echte Herausforderung dagegen, sind die (eigenen) Barrieren im Kopf. Die Umsetzung der Inklusion erfordert ein radikales Umdenken. „Die Verantwortung zur Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft liegt nicht nur in politischen und gesetzlichen Strukturen. Sie liegt in der Verantwortung eines jeden Menschen innerhalb einer Gemeinschaft.”4 1 universell = gilt immer und überall auf der Welt 2 Otto Herz, Reformpädagoge | Dipl. Psychologe 3 Ressourcen = Mittel, um etwas tun zu können. Hierzu gehören auch Menschen und Geld 4 Curriculum Inklusion, Stadt Oldenburg